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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22   

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LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22 (https://dejure.org/2023,21653)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2023 - 6 Sa 259/22 (https://dejure.org/2023,21653)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 6 Sa 259/22 (https://dejure.org/2023,21653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 389 BGB, § 3 EntgFG, § 611a BGB
    Vertragsstrafe - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle

  • IWW

    § 622 Abs. 1 BGB, § ... 307 Abs. 1 BGB, § 18 Nr. 4 Abs. 3 MTV, § 622 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 394 Abs. 1 BGB, §§ 850 ff. ZPO, § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 222 Abs. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 520 ZPO, §§ 387 ff., 389 BGB, § 611a BGB, § 3 EFZG, §§ 850c ff. ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 622 Abs. 6 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 140 BGB, § 623 BGB, § 242 BGB, §§ 850c Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 850 c Abs. 4 ZPO, §§ 387 ff. BGB, 850 c ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung; unangemessene Benachteiligung; allgemeine Geschäftsbedingungen; Inhaltskontrolle; Intransparenz; Klausel, überraschende; Transparenzgebot; Treu und Glauben; Vertragsstrafe; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de

    Aufrechnung; unangemessene Benachteiligung; allgemeine Geschäftsbedingungen; Inhaltskontrolle; Intransparenz; Klausel, überraschende; Transparenzgebot; Treu und Glauben; Vertragsstrafe; Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Durch die Vertragsstrafe soll eine Vertragsgestaltung durchgesetzt werden, für die der Gesetzgeber mit § 622 Abs. 6 BGB ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet hat (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - Rn. 43, zitiert nach juris).

    Zwar kann eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB auch aus der Höhe der Vertragsstrafe folgen (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - Rn. 44, aaO).

    Auch die fehlende genaue Verweisung auf § 18 Ziff. 4 b Manteltarifvertrag für das Kfz-Gewerbe Rheinland-Pfalz lässt die Klausel nicht intransparent werden, sie eröffnet auch keinen Raum für eine Anwendung der sog. Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) (vgl. zu § 622 Abs. 2 BGB: BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - Rn. 23, zitiert nach juris).

    Die Verlängerung von Fristen für eine ordentliche Arbeitnehmerkündigung ist auch keine überraschende Klausel iSd. § 305c Abs. 1 BGB (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - Rn. 24 ff., aaO) und stellt auch aus anderen Gründen keine ungewöhnliche und den Kläger unangemessen benachteiligende Regelung, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, dar, mit der er nicht zu rechnen hatte.

    (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - Rn. 28 ff., aaO).

  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    bb) Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge regelmäßig nicht überraschend ist (vgl. BAG 20. Oktober 2022 - 8 AZR 332/21 - Rn. 32; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 55, jeweils zitiert nach juris).

    Die Voraussetzungen und der Umfang der Leistungspflicht müssen deshalb so bestimmt oder zumindest so bestimmbar sein, dass der Vertragspartner des Verwenders bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, was auf ihn zukommt (BAG 20. Oktober 2022 - 8 AZR 332/21 - Rn. 35; 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 18; vgl. auch 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur transparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn das die Vertragsstrafe auslösende Fehlverhalten des Arbeitnehmers präzise beschrieben ist (BAG 20. Oktober 2022 - 8 AZR 332/21 - Rn. 36; 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 25; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 49, 51, jeweils zitiert nach juris).

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Regelung der juristische Fachbegriff einer "Vertragsstrafe" zugrunde gelegt ist (BAG 20. Oktober 2022 - 8 AZR 332/21 - Rn. 38; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    bb) Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge regelmäßig nicht überraschend ist (vgl. BAG 20. Oktober 2022 - 8 AZR 332/21 - Rn. 32; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 55, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur transparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn das die Vertragsstrafe auslösende Fehlverhalten des Arbeitnehmers präzise beschrieben ist (BAG 20. Oktober 2022 - 8 AZR 332/21 - Rn. 36; 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 25; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 49, 51, jeweils zitiert nach juris).

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Regelung der juristische Fachbegriff einer "Vertragsstrafe" zugrunde gelegt ist (BAG 20. Oktober 2022 - 8 AZR 332/21 - Rn. 38; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52, jeweils zitiert nach juris).

  • ArbG Hamm, 08.03.2022 - 1 Ca 314/21

    Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - 1 Ca 314/21 - vom 06. April 2022 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das am 06. April 2022 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - 1 Ca 314/21 - teilweise abzuändern.

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Angesichts dieser Koinzidenz von Kündigungsfrist und Arbeitsunfähigkeit durfte die Beklagte berechtigte Zweifel am Beweiswert der vom Kläger vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hegen (vgl. BAG 08. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 20, zitiert nach juris), zumal der Kläger unstreitig während des Laufs der Kündigungsfrist nach Ausspruch der Eigenkündigung eine Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen aufgenommen hat.
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Lässt sich ein zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und wieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt ist (BAG 05. Mai 2022 - 2 AZR 483/21 - Rn. 15, 2. Dezember 2021 - 3 AZR 119/19 - Rn. 39; BGH 14. Oktober 2021 - VII ZR 242/20 - Rn. 43 ff.; 8. Juli 2020 - VIII ZR 270/18 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Lässt sich ein zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und wieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt ist (BAG 05. Mai 2022 - 2 AZR 483/21 - Rn. 15, 2. Dezember 2021 - 3 AZR 119/19 - Rn. 39; BGH 14. Oktober 2021 - VII ZR 242/20 - Rn. 43 ff.; 8. Juli 2020 - VIII ZR 270/18 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 14.10.2021 - VII ZR 242/20

    Zahlungsanspruch von Restwerklohn in Höhe eines Umsatzsteuerbetrags gegen einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Lässt sich ein zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und wieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt ist (BAG 05. Mai 2022 - 2 AZR 483/21 - Rn. 15, 2. Dezember 2021 - 3 AZR 119/19 - Rn. 39; BGH 14. Oktober 2021 - VII ZR 242/20 - Rn. 43 ff.; 8. Juli 2020 - VIII ZR 270/18 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 119/19

    Nachlassinsolvenz - Rechtsnachfolge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Lässt sich ein zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und wieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt ist (BAG 05. Mai 2022 - 2 AZR 483/21 - Rn. 15, 2. Dezember 2021 - 3 AZR 119/19 - Rn. 39; BGH 14. Oktober 2021 - VII ZR 242/20 - Rn. 43 ff.; 8. Juli 2020 - VIII ZR 270/18 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22
    Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 26; 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 28; 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 30; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 130/13

    Vertragsstrafenversprechen - Formulararbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 428/16

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag - Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

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